Leistungen

Indikationen

Gemäß den allgemeinen Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie (§27 Psychotherapie-Richtlinie), wie z.B.:

  • Essstörungen
  • Affektive Störungen (depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie)
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Anpassungsstörungen

§27 Psychotherapie-Richtlinie

Setting

Einzeltherapie

Im einzeltherapeutischen Setting wird alleine im 1-zu-1 Kontakt mit Patient:innen zusammengearbeitet. So können die Therapiestunden individuell gestaltet werden. Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet wöchentlich statt. Sollten im Verlauf der Behandlung z.B. konfrontative Behandlungselemente notwendig werden, kann eine Einzelsitzung auch länger dauern und häufiger stattfinden.

Dauer: 50 Minuten, 1x wöchentlich

Teilnehmer*in: 1 Person

Gruppentherapie

Im gruppentherapeutischen Setting wird mit 3 bis 9 Patient:innen zusammengearbeitet. Die Gruppentherapie macht sich zusätzlich die Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patient:innen einer Gruppe zunutze und kann damit auf ganz anderen Ebenen wirken als eine Einzeltherapie. Eine Gruppensitzung dauert in der Regel 100 Minuten und findet wöchentlich bis zweiwöchentlich statt.

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist eine Gruppenpsychotherapie statistisch gemittelt mindestens so effektiv wie eine Einzelpsychotherapie.

Dauer: i.d.R. 100 Minuten, wöchentlich bis zweiwöchentlich

Teilnehmer: 3-9 Personen

Kombiniationstherapie

In der Kombinationstherapie finden sowohl einzel- als auch gruppentherapeutische Sitzungen statt (s.o.). Dafür kommen 3 Varianten in Frage:

  • überwiegend Einzeltherapie
  • überwiegend Gruppentherapie
  • Einzel- und Gruppentherapie im gleichen Verhältnis

Videosprechstunde

Im Rahmen der Corona-Pandemie konnte dank der Videosprechstunde eine fortlaufende psychotherapeutische Versorgung gewährleistet werden. Während der Pandemie war die Begrenzung für die Anzahl möglicher Leistungen über die Videosprechstunde aufgehoben. Seit dem 01.07.2022 gilt wieder eine Begrenzung für die Anzahl der erlaubten Leistungen über die Videosprechstunde. Außerdem dürfen bestimmte psychotherapeutische Leistungen (z.B. Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik) nicht im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden.

Vor der Durchführung einer Videosprechstunde müssen Patient:innen vorab eine (schriftliche) Einwilligung abgeben. Die Abgabe einer (schriftlichen) Einwilligung ist Voraussetzung zur Durchführung einer Videosprechstunde. Während der Videosprechstunde muss beidseitig eine ausreichende Privatsphäre gewährleistet sein, sodass die Videosprechstunde vertraulich und störungsfrei verlaufen kann. Bezüglich der technischen Voraussetzung muss ein zertifizierter Videodienstanbieter gewählt werden, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt.

Zertifizierte Videodienstleister

Digitalisierung

Im Rahmen der Digitalisierung auch in psychotherapeutischen Praxen haben wir uns für den Einsatz von Tablets (z.B. für das Ausfüllen von Fragebögen und Formularen) entschieden.

Zusätzlich nutzen wir digitale Whiteboards, um z.B. das Erarbeitete aus einer Sitzung nochmal wiederholen und ergänzen zu können.

Außerdem ist es für unsere Patient:innen in laufender Behandlung möglich, Termine eigenständig über den Online Terminkalender zu buchen und bis zu 48h vor dem Termin zu stornieren.