Psychotherapie FAQ

„Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken.“

Psychische Erkrankungen können sich in einer ganzen Bandbreite an verschiedenen Symptomen äußern, was es gerade zu Anfang schwierig macht eine psychische Erkrankung als solche zu erkennen und ernst zu nehmen.

Psychische Symptome äußern sich auf verschiedenen Ebenen des menschlichen Erlebens, z.B. im Verhalten, in den Gedanken, dem Körper, den Gefühlen oder innerhalb von Beziehungen. Damit führen sie zu diversen Einschränkungen und vermindern die Lebensqualität der betroffenen Person.

Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn die Symptomatik das Ausmaß einer psychischen Diagnose erreicht. Zur Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und wenn ja, wie das empfohlene Vorgehen bzgl. der Behandlung ist, wurde die Psychotherapeutische Sprechstunde geschaffen.

Quelle: PTV-10

Ausschlussgründe:

  • nicht zu erwartender Behandlungserfolg (unzureichender Motivation, mangelnde Umstellungsfähigkeit oder hindernder Lebensumstände)
  • Ziel ist nicht die Heilung oder Linderung von psychischen Erkrankungen, sondern eine berufliche oder soziale Anpassung/Förderung
  • Anliegen im Rahmen der Erziehungs-, Ehe-, Paar-, Familien, Lebens- und Sexualberatung

Quelle: Psychotherapie-Richtlinie §27 Abs. 3

Psychotherapie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darf nur von Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeut:innen, sowie von Fachärzt:innen für Psychotherapie durchgeführt werden. Zur Abrechnung über die GKV ist eine Kassenzulassung Voraussetzung.

Sollte zusätzlich eine medikamentöse (psychopharmakologische) Behandlung sinnvoll sein, wird diese in der Regel von den behandelnden Haus- oder Fachärzt:innen eingeleitet und überwacht.

Damit eine Psychotherapie wirksam sein kann, ist es zunächst notwendig eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufzubauen und die Frage nach den relevanten Therapieanliegen (Therapieauftrag) zu klären. In einem geschützten Rahmen soll es Patient:innen ermöglicht werden das eigene Erleben, Denken und Verhalten, sowie bisherige und aktuelle Beziehungserfahrungen wahrzunehmen, zu besprechen und zu verändern. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich psychische Symptomen langfristig reduzieren können. Neben dem persönlichen Gespräch gibt es innerhalb von psychotherapeutischen Behandlungen spezielle Methoden und Techniken (z.B. Selbstbeobachtung, Expositionen, Verhaltensexperimente, kognitive Umstrukturierung), die individuell und auf die Patient:innen abgestimmt ausgewählt werden.

Ambulante Psychotherapie kann stattfinden als:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt u.a. auf Basis der Ergebnisse des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) fest, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden. Diese sind derzeit:

  • (Kognitive) Verhaltenstherapie
    Die Verhaltenstherapie basiert in ihrem Ursprung auf Theorien der Lern- und Sozialpsychologie und nimmt an, dass psychische Beschwerden aus bewussten und unbewussten Lernerfahrungen resultieren. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam erarbeitet, welche Bedingungen der Lebensgeschichte sowie der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung der psychischen Symptomatik (Auslöser) beigetragen haben. Zusätzlich werden gemeinsam die Bedingungen erarbeitet, die dafür sorgen, dass die Symptomatik langfristig bestehen bleibt (Aufrechterhalter). Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie werden Patient:innen zur aktiven Veränderung eigenen Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet.
  •  Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Systemische Therapie

Nähere Informationen zur Analytischen, Tiefenpsychologisch fundierten und Systemischen Therapie entnehmen Sie bitte dem PTV-10.