Ablauf und Kosten
Telefon-Sprechstunde
Der Erstkontakt erfolgt immer über die Telefonsprechstunde. Neben allgemeinen Fragen kann während der Telefonsprechstunde ein Termin für ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) vereinbart werden.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Ersteinschätzung, ob eine krankheitswertige und behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und wenn ja, welche weiteren fachspezifischen Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind.
Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung findet im Rahmen der Sprechstunde eine orientierende diagnostische Abklärung statt. Bei Patient:innen, bei denen von keiner psychische Erkrankung ausgegangen wird, werden bei Bedarf niedrigschwellige Hilfen empfohlen.
Probatorik (= Probesitzungen)
Die Probatorik dient dazu sich vor der Aufnahme einer Psychotherapie sicher zu sein, dass eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufgebaut werden kann („Stimmt die Chemie?“). Desweiteren können offene Fragen geklärt und realistische Therapieziele formuliert werden. Wird die Entscheidung beidseitig für die Sinn- und Zweckhaftigkeit einer Psychotherapie getroffen, wird die Probatorik durch die Erarbeitung eines individuellen Krankheitsverständnisses (bzgl. der Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik) und Ableitung eines entsprechenden Behandlungsplans, abgerundet.
Konsiliarbericht
Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist außerdem eine ärztliche Abklärung notwendig, inwieweit körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung (mit-) verantwortlich sein können. Ihr:e Psychotherapeut:in händigt Ihnen dazu einen Konsiliarbericht aus. Dieser ist von Ihren Haus- oder Fachärzt:innen auszufüllen. Der Konsiliarbericht sollte wichtige Angaben (u.a. zur aktuellen Symptomatik, zur Medikation, etc.) enthalten und wird für die Antragsstellung benötigt.
Antrag auf Psychotherapie
Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Ablauf der Antragsverfahrens erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Psychotherapeut:in. Gemeinsam wird der Antrag besprochen und ausgefüllt. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben. Eine anschließende Psychotherapie darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen.
Wenn eine Langzeittherapie geplant ist oder in den letzten 2 Jahren bereits ambulante Psychotherapie stattgefunden hat, muss Ihre Psychotherapeut:in außerdem noch in einem (anonymisierten) Gutachten begründen, warum eine (erneute) Behandlung notwendig ist und darlegen, was in der Therapie geplant ist. Dieser Bericht wird von Gutachter:innen, die selbst Psychotherapeut:innen sind, geprüft („Gutachterverfahren“). Er enthält keinen persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, etc.), sodass eine objektive Beurteilung gewährleistet wird. Die Krankenkasse bekommt diesen Bericht nicht zu lesen. Wenn die Langzeittherapie überwiegend in einer Gruppe durchgeführt wird, ist ein Gutachten allerdings nicht erforderlich.
Kostenübernahme
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Einen Wechsel der Krankenversicherung muss immer zeitnah mitgeteilt werden, da eine vorher genehmigte Psychotherapie nur für die Krankenkasse gilt, bei der der Antrag gestellt wurde.
Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Psychotherapie
Psychotherapie kann in verschiedenen Settings stattfinden:
- Einzeltherapie
- Gruppentherapie
- Kombinationstherapie
als
- Kurzzeittherapie (2x 12 Sitzungen)
- Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen)