Ausbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen
Die Ausbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen in Deutschland erfolgt an spezialisierten, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und ist in verschiedene Ausbildungsabschnitte unterteilt, die aufeinander aufbauen und den angehenden Psychotherapeuten auf die eigenständige therapeutische Tätigkeit vorbereiten. Die Ausbildung ist durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt. Sie umfasst theoretische, praktische und supervidierte Elemente. Die wesentlichen Abschnitte der Ausbildung sind:
1. Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet parallel zur praktischen Ausbildung statt und vermittelt zunächst grundlegendes, im Verlauf zunehmend vertieftes Wissen u.a. über wissenschaftlichen Erkenntnisse in den Bereichen Psychopathologie, Theorie und Methodik, sowie juristische und ethische Grundlagen.
2. Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit umfasst zusammen mindestens 1.800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Sie unterteilt sich in:
2.1 Die praktische Tätigkeit 1 (PT1 – „Psychiatrie-Jahr“)
Mindestens 1.200 Stunden an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird, und
2.2 Praktische Tätigkeit 2 (PT2 – „Psychosomatik-Jahr“)
Mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten zu erbringen.
Hier im Rahmen der Lehrpraxis möglich
3. Praktische Ausbildung (p.A.)
Die praktische Ausbildung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes. Sie umfaßt mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind.
Hier im Rahmen der Lehrpraxis möglich
4. Supervision, Selbsterfahrung
5. Approbationsprüfung
Kooperationspartner für PT-2 & Praktische Ausbildung

Bewerbung
Bei Interesse an einem Ausbildungsplatz in unserer Praxis freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, zu richten an: info@ptz-bueckeburg.de

